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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 12 AL 109/04   

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https://dejure.org/2004,13735
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 12 AL 109/04 (https://dejure.org/2004,13735)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.09.2004 - L 12 AL 109/04 (https://dejure.org/2004,13735)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. September 2004 - L 12 AL 109/04 (https://dejure.org/2004,13735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe-Fortzahlung; Bedürftigkeit bei Rückkaufsmöglichkeit einer Lebensversicherung; Offensichtlich unwirtschaftliche Verwertung von Vermögen eines Arbeitlosen; Privilegierung von Riester-Renten als Altersvorsorgevermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Berlin, 02.09.2003 - L 6 AL 16/03

    Kundeninformation - Arbeitslosenhilfe - Lebensversicherung zu verwerten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 12 AL 109/04
    Der Begriff der Unwirtschaftlichkeit ist damit in dem Sinne verobjektiviert worden, dass Erwägungen zur individuellen Zumutbarkeit der Verwertung und zur Billigkeit des Ansinnens, vorhandenes Vermögen zur Abwendung der Bedürftigkeit einzusetzen, bei der Anwendung der ALHIV 2002 nicht mehr anzustellen sind (vgl LSG Berlin, Urteil vom 2.9.2003 - L 6 AL 16/03; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts § 13 RdNr. 207 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2004 - L 12 AL 156/03

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 12 AL 109/04
    Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der AlhiV 2002 bestehen entgegen der Auffassung der Klägerin und des SG nicht (so bereits Urteile des Senats vom 10.03.2004 - L 12 AL 156/03 - 07.04.2004 - L 12 (9) AL 265/03).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 12 AL 109/04
    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) wird verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 87, 234, 255 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).
  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 12 AL 109/04
    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 27.05.2003, B 7 AL 104/02 R, bestätigt, dass die AlhiV 2002 insgesamt nicht gegen höherrangiges Recht verstoße.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2004 - L 12 (9) AL 265/03

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 12 AL 109/04
    Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der AlhiV 2002 bestehen entgegen der Auffassung der Klägerin und des SG nicht (so bereits Urteile des Senats vom 10.03.2004 - L 12 AL 156/03 - 07.04.2004 - L 12 (9) AL 265/03).
  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96

    Zumutbare Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 12 AL 109/04
    Umgekehrt ist offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht (BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7).
  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 133/88
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 12 AL 109/04
    Offensichtlich unwirtschaftlich ist eine Verwertung nämlich nur dann, wenn der dadurch erlangte bzw zu erzielende Gegenwert in einem (deutlichen) Missverhältnis zum wirklichen Wert des verwerteten bzw zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht oder stehen würde (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 133/88 -, DBlR Nr. 3785a zu § 137 AFG).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 12 AL 109/04
    Auf dem Gebiet des Sozialrechts ist wegen der fortwährenden schnellen Veränderungen des Arbeits-, Wirtschafts- und Soziallebens eine besonders weite Gestaltungsfreiheit eingeräumt (vgl BVerfGE 81, 156, 204).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - L 1 B 2/05

    Arbeitslosenversicherung

    Die Bemessung des Freibetrages mit 200, 00 EUR pro Lebensjahr sei nicht zu beanstanden und entspreche der Rechtsauffassung des Landessozialgerichts (LSG NRW, Urteil vom 22.09.2004 - L 12 AL 109/04 - Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - L 12 (9) AL 243/03

    Arbeitslosenversicherung

    Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Arbeitslosenhilfeverordnung 2002 bestehen entgegen der Auffassung der Klägerin nicht (so bereits Urteile des Senats vom 10.03.2004 - L 12 AL 156/03 - 07.04.2004 - L 12 (9) AL 265/03; 22.09.2004 - L 12 AL 109/04 -).
  • SG Köln, 22.12.2004 - S 22 AL 347/04
    Sie entspricht der Rechtsauffassung der Kammer (vgl. Urteil vom 13.07.2004 "— S 22 AL 181/03) ebenso wie der Wertung des LSG NRW im Urteil vom 22.09.2004 (L 12 AL 109/04).
  • LSG Bayern, 27.01.2005 - L 10 AL 260/03

    Zumutbarkeit der Vermögensverwertung des Arbeitslosen und offensichtliche

    Umgekehrt ist eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung von wirklichen Werten nur geringfügig abweicht (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 16.09.2004 und 22.09.2004 - L 9 AL 24/04 und L 12 AL 109/04; LSG Berlin, Urteil vom 02.09.2003 - L 6 AL 16/03 - jeweils mwN).
  • SG Aachen, 27.10.2004 - S 11 AL 40/04

    Arbeitslosenversicherung

    Der Grund für die Privilegierung dieses Vermögens (der sog. "Riester-Rente") gegenüber insbesondere Kapitallebensversicherungen liegt in der besonderen Zweckbindung der in § 1 Abs. 3 Nr. 3 AhiV aufgeführten Versicherungen, während bei Kapitallebensversicherungen eine Verwendung zum Zweck der Altersvorsorge möglich, aber nicht zwingend ist (LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O. sowie Urteil vom 22.09.2004, L 12 AL 109/04; LSG Berlin, Urteil vom 02.09.2003, L 6 AL 16/03).
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